Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 24.05.1978

Rechtsprechung
   BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77   

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https://dejure.org/1978,111
BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77 (https://dejure.org/1978,111)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1978 - 2 StR 717/77 (https://dejure.org/1978,111)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1978 - 2 StR 717/77 (https://dejure.org/1978,111)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Begriff des Besitzes im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) - Beweiskraft einer Sitzungsniederschrift

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Begriff des Besitzes im BetMG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 380
  • NJW 1977, 965
  • NJW 1978, 1696
  • MDR 1978, 1696
  • MDR 1978, 589
  • JZ 1978, 450
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75

    Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der

    Auszug aus BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77
    Was unter Besitz im Sinne dieser Bestimmung fällt, ist weder im Schrifttum (vgl. Joachimski, Betäubungsmittelrecht § 11 Anm. 15 und 27 a, c; Pfeil/Hempel/Schiedermair, Betäubungsmittelrecht B 1 § 11 Rdn. 4, Pelchen in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Betäubungsmittelgesetz § 11 Anm. 12) noch in der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg MDR 1974, 954; BGH, Urt. vom 9. Oktober 1974 - 3 StR 245/74 - vgl. auch BGHSt 26, 117) eindeutig geklärt.

    Der Entscheidung des Senats in BGHSt 26, 117, die es mit der Anwendung des Tatbestandsmerkmals im Falle einer auf Augenblicke beschränkten Transportleistung unter den Augen des Haupttäters zu tun hatte, ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen.

  • BGH, 20.11.1961 - 2 StR 395/61
    Auszug aus BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77
    Wie der Senat in BGHSt 16, 306 (vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Mai 1966 - 3 StR 31/66 -) entschieden hat, bildet die Sitzungsniederschrift, auch wenn sich die Verhandlung über mehrere Tage erstreckt, eine Einheit und kann daher nur als Ganzes behandelt und beurteilt werden.
  • OLG Hamburg, 14.08.1974 - 1 Ss 48/74

    Begehungsformen; Tateinheit; Tatmehrheit ; Gesetzeskonkurrenz; Erwerb;

    Auszug aus BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77
    Was unter Besitz im Sinne dieser Bestimmung fällt, ist weder im Schrifttum (vgl. Joachimski, Betäubungsmittelrecht § 11 Anm. 15 und 27 a, c; Pfeil/Hempel/Schiedermair, Betäubungsmittelrecht B 1 § 11 Rdn. 4, Pelchen in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Betäubungsmittelgesetz § 11 Anm. 12) noch in der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg MDR 1974, 954; BGH, Urt. vom 9. Oktober 1974 - 3 StR 245/74 - vgl. auch BGHSt 26, 117) eindeutig geklärt.
  • BGH, 09.10.1974 - 3 StR 245/74

    Strafbarkeit des Verkehrs mit und des Besitzes von Cannabisharz - Strafbarkeit

    Auszug aus BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77
    Was unter Besitz im Sinne dieser Bestimmung fällt, ist weder im Schrifttum (vgl. Joachimski, Betäubungsmittelrecht § 11 Anm. 15 und 27 a, c; Pfeil/Hempel/Schiedermair, Betäubungsmittelrecht B 1 § 11 Rdn. 4, Pelchen in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Betäubungsmittelgesetz § 11 Anm. 12) noch in der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg MDR 1974, 954; BGH, Urt. vom 9. Oktober 1974 - 3 StR 245/74 - vgl. auch BGHSt 26, 117) eindeutig geklärt.
  • OLG Hamburg, 15.02.2010 - 2-27/09

    Strafbares Betrachten kinderpornographischer Internet-Seiten

    Nach der Rechtsprechung zum Betäubungsmittelgesetz ist entscheidendes Moment für den Besitz die sichere Verfügungsgewalt über die betreffende Sache (vgl. BGHSt 27, 380, 382: strafbar ist schon die im Innehaben der Verfügungsmacht liegende Aufrechterhaltung des illegalen Zustandes), das bewusste tatsächliche Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis (vgl. BGHSt 30, 277, 279) und weniger die Dauer des Herrschaftsverhältnisses.

    Aus den so genannten Transportfällen (vgl. BGHSt 26, 117; 27, 380, 381; 30, 277, 279), auf die sich auch das OLG Schleswig (a.a.O., 42) bezieht, ergibt sich, dass sich wegen unerlaubten Besitzes strafbar macht, wer für einen nicht unerheblichen Zeitraum die alleinige Herrschaftsgewalt über das Rauschgift hat.

  • BGH, 08.11.2016 - 1 StR 492/15

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für getrocknete Schlafmohnkapseln

    Besitz im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes setzt ein tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis und Besitzwillen voraus, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Sache zu erhalten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 3. März 1978 - 2 StR 717/77, BGHSt 27, 380, 382 und vom 22. Januar 1998 - 4 StR 393/97, NStZ-RR 1998, 148 f.; Beschlüsse vom 2. September 1994 - 2 StR 429/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 2; vom 15. Oktober 1997 - 2 StR 393/97, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 4 und vom 27. Juli 2004 - 3 StR 71/04, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 5 mwN).

    Aus dieser Sicht begründet es keinen sachlichen Unterschied, ob der Täter selbst "unmittelbar besitzt' oder ob er anderweit einen so sicheren Zugang zu dem an irgendeiner Stelle verwahrten Rauschgift hat, dass er ohne Schwierigkeit tatsächlich darüber verfügen kann (BGH, Urteil vom 3. März 1978 - 2 StR 717/77, BGHSt 27, 380, 382).

  • OLG Koblenz, 19.11.2014 - 2 OLG 3 Ss 156/14

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Betäubungsmitteleigenschaft eines

    b) Besitz im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes setzt ein tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis und Besitzwillen voraus, der darauf gerichtet ist, sich die Möglichkeit ungehinderter Einwirkung auf die Sache zu erhalten (BGHSt 27, 380 f.; BGH NStZ-RR 1998, 148 f.; NStZ-RR 2008, 212; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 2, 4; OLG München aaO; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 29 Teil 13 Rn. 15 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 24.05.1978 - Ss 146/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2887
OLG Oldenburg, 24.05.1978 - Ss 146/78 (https://dejure.org/1978,2887)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.05.1978 - Ss 146/78 (https://dejure.org/1978,2887)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. Mai 1978 - Ss 146/78 (https://dejure.org/1978,2887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes durch Bekleben eines Wartehäuschens an einer Bushaltestelle als Sachbeschädigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes durch Bekleben eines Wartehäuschens an einer Bushaltestelle als Sachbeschädigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1656 (Ls.)
  • JZ 1978, 450
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 28.04.1977 - 3 Ss 64/77

    Keine Sachbeschädigung durch unbefugtes Plakatieren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.05.1978 - Ss 146/78
    Der Senat möchte die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet nach § 349 Abs. 2 StPO verwerfen; er sieht sich jedoch daran durch das Urteil des OLG Karlsruhe vom 28. April 1977 - 3 Ss 64/77 - JZ 1978, 72 - gehindert.

    Der Senat möchte diese Frage bejahen, sieht sich hieran aber durch das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28. April 1977 (JZ 1978, 72 [OLG Karlsruhe 28.04.1977 - 3 Ss 64/77] ) gehindert; er legt die Frage deshalb dem Bunde; Gerichtshof nach § 121 Abs. 2 GVG zur Entscheidung vor.

  • OLG Oldenburg, 13.09.1977 - Ss 374/77

    Sachbeschädigung durch unbefugtes Plakatieren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.05.1978 - Ss 146/78
    Der Senat hat zwar die dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegte Frage für das unbefugte Bekleben eines Schaltkastens der Energieversorgung mit einem Plakat bereits in seinem Urteil vom 13. September 1977 - Ss 374/77 - JZ 1978, 70 - bejaht; auch ist in der Zwischenzeit das Urteil des OLG Celle vom 24. Januar 1978 - 1 Ss 632/77 - NRPfl 1978, 57 - ergangen.
  • OLG Celle, 24.01.1978 - 1 Ss 632/77
    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.05.1978 - Ss 146/78
    Der Senat hat zwar die dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegte Frage für das unbefugte Bekleben eines Schaltkastens der Energieversorgung mit einem Plakat bereits in seinem Urteil vom 13. September 1977 - Ss 374/77 - JZ 1978, 70 - bejaht; auch ist in der Zwischenzeit das Urteil des OLG Celle vom 24. Januar 1978 - 1 Ss 632/77 - NRPfl 1978, 57 - ergangen.
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